|
o Steuerlich absetzbar sind seit 2006 die haushaltsnahen Dienstleistungen.
o Ab dem Kalenderjahr 2009 gelten die neuen, geänderten Regelungen,
die erstmals für Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.
o 20 % der Aufwendungen aus Arbeitslohn werden vom FA für Handwerksleistungen
(Arbeitskosten bei Renovierung, Instandsetzung, Modernisierung der Wohnung, Reparaturen von
Haushaltsgegenständen) anerkannt.
o Obergrenze der begünstigten Aufwendungen 6.000.- €
o Höchstmögliche Steuerermäßigung 1.200.- € (bisher 600.- €)
**
Voraussetzung für die Steuerermäßigung jedoch ist, dass eine Rechnung erteilt und die Zahlung auf das Konto des Leistungsbringers erfolgt ist.
Begünstigte Aufwendungen sind z. B.
Rasen mähen
Hecken – und Sträucherschnitt
Winterdienst
Malerarbeiten
Wohnungsreinigung uvm.
Haftpflicht: alle von uns betreuten Anlagen sind über eine Betriebshaftpflicht versichert.
|