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Info
 

o   Steuerlich absetzbar sind seit 2006 die haushaltsnahen Dienstleistungen.

o   Ab dem Kalenderjahr 2009 gelten die neuen, geänderten Regelungen,
     die erstmals für Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.
 

o   20 % der Aufwendungen aus Arbeitslohn werden vom FA  für Handwerksleistungen

     (Arbeitskosten bei Renovierung, Instandsetzung, Modernisierung der Wohnung, Reparaturen von
     Haushaltsgegenständen) anerkannt.
 

o   Obergrenze der begünstigten Aufwendungen 6.000.- €

 

o   Höchstmögliche Steuerermäßigung 1.200.- € (bisher 600.- €)


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Voraussetzung für die Steuerermäßigung jedoch ist, dass eine Rechnung erteilt und die Zahlung auf das Konto des Leistungsbringers erfolgt ist.

 

Begünstigte Aufwendungen sind  z. B.

 

Rasen mähen

 

Hecken – und Sträucherschnitt

 

Winterdienst

 

Malerarbeiten

 

Wohnungsreinigung uvm.

 
 

Haftpflicht: alle von uns betreuten Anlagen sind über eine Betriebshaftpflicht versichert.

 

 
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